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1316. Oktober 15. Ratibor.

I. d. b. Hedwigis.

Lestko, Herzog von Ratibor, bekennt, dass nach Einsichtnahme der Privilegien des Prämonstratenserklosters Domusdei (Czarnowanz) bei Oppeln über die Dörfer Cravar (Poln. Krawarn, Kr. Ratibor), Raddoscow (Radoschau, Kr. Rybnik) und Xenicz (Knizenitz, Kr. Rybnik) er von diesen Dörfern keine Leistungen zu fordern habe, ausser bei der Anlage neuer Befestigungen zum Wohle des Landes, wo sie wie die anderen Bewohner seines Landes zu helfen verpflichtet sind.Bei Heerfahrten über die Grenze muss Krawarn einen leeren Wagen mit 4 Pferden und Radoschau und Knizenitz zusammen einen auf gleiche Weise schicken. Die Schulzen sollen zu keinen Dienstleistungen fortan gehalten werden, damit sie für das Kloster die Vierdunge von den einzelnen Hufen (lanei) der gen. Dörfer und den Zehnten eintreiben. Ausserdem weist der Herzog dem Kloster auf dem Berg bei Radoschau 6 aus dem Gestein herausgehauene Mühlsteine jährlich an. Propst und Konvent des gen. Klosters haben auf das Patronatsrecht der Kirche zu Ribnicz (Rybnik) und auf den Zins von den Schenken daselbst verzichtet, wie ihre darüber ausgestellte Urkunde beweist (unbekannt). Werden sie in ihren Rechten bezügl. der obgen. Dörfer gekränkt, dann soll das Patronatsrecht und der Schenkenzins an sie zurückfallen.

Z.: die Herren Martin Hofrichter, Michael von Gassowicz (Gaschowitz, Kr. Rybnik), Peter Strala, Imram, Vroczlaus, Jenco Polca (Pelka).


Aus dem Or. im Bresl. Staatsarch. Kloster Czarnowanz abgedr. von Wattenbach im Cod. dipl. Siles. I, 24/25. Die Urk. ist nach Wattenbach eine Fälschung, wie auch das Siegel des Herzogs auftälligerweise an Pergamentstreifen hängt, während seine übrigen Urkunden Seidenfäden haben. Dass die Urkunde thatsächlich eine Fälschung ist, beweist eine andere in einer Beglaubigung von 1332 erhaltene Urkunde des Herzogs Lestko von gleichem Tage, abgedr. a. a. O. S. 26. Hiernach werden die gen. 3 Dörfer zwar auch von den herzogl. Leistungen befreit, dann heisst es jedoch weiter: ausgenommen bei der Anlegung neuer Befestigungen zum Wohle des Landes, der Wiederherstellung alter, bei der Landesverteidigung durch Feuer zerstörter, bei der Wiedereroberung weggenommener oder verrätherischer Burgen und bei den herzogl. Heirathen. Bei Heerfahrten ausser dem Lande stellt Krawarn einen leeren Wagen mit 4 Pferden, Radossow (Radoschau) und Zegnytz (Knizenitz) einen Wagen mit 4 Pferden. Die Schulzen genannter Dörfer sollen zu den herzogl. Erfordernissen bereit sein. Das Kloster erhält aus dem herzogl. Steinbruch Radoschau jährlich 6 Mühlsteine. Z.: wie oben, nur dass Peter Strala ausgelassen ist.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.